Fundstück des Monats – Juni 2015
Was gehört zur persönlichen Schutzausrüstung eines Feuerwehrangehörigen? Die Feuerwehr-Unfallkasse für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erklärt dies mit einem interaktiven Feuerwehrmann.
Die persönliche Schutzausrüstung (abgekürzt PSA) muss bei allen Tätigkeiten im Feuerwehrdienst getragen werden.
Welche Teile zur persönlichen Schutzausrüstung gehören und wie sich die PSA für Brandeinsätze und Einsätze der technischen Hilfeleistung unterscheiden, hat die HFUK Nord anschaulich dargestellt.