Fundstück des Monats – November 2015
Heute ist Freitag, der 13. – und somit wieder einmal bundesweiter Rauchmeldertag. Den bundesweiten Rauchmeldertag gibt es seit dem Jahr 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“.
Das Forum Brandrauchprävention e.V., welches auch für die Internetseite www.rauchmelder-lebensretter.de verantwortlich zeichnet, veranstaltet an jedem Freitag den 13. einen bundesweiten Rauchmeldertag.
Das Ziel des Vereins ist die Reduzierung der Zahl der Toten und Verletzten durch Brände sowie die Brandschutzaufklärung. Mitglieder des Forums sind führende Dachverbände sowie Hersteller und Dienstleister, so zum Beispiel der Deutsche Feuerwehrverband.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Initiative "Rauchmelder retten leben" unter:
Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es eine Einbaupflicht für Rauchwarnmelder:
- In Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind, müssen Rauchwarnmelder installiert werden.
- Für bestehende Wohnungen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016. Nach diesem Datum sind auch hier Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben.
Rauchwarnmelder sind demnach anzubringen in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Weitere Informationen gibt es beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW.