Stadt Rheinbach erhält Ausnahmegenehmigung für die Freiwillige Feuerwehr

Meldung vom

Nach Aufstellung des aktuellen Brand­schutz­bedarfs­plans für die Jahre 2020 bis 2024 hat die Stadt Rhein­bach von der Bezirks­regierung Köln erneut eine Aus­nahme­genehmigung gemäß § 10 BHKG erhalten, den Brand­schutz und die Hilfe­leistung in der Kommune weiter­hin durch eine rein frei­willige Feuer­wehr sicher­zustellen.

Gemäß § 10 BHKG kann die Gemeinde für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr hauptamtliche Kräfte einstellen, die zu Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes zu ernennen sind. Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen, wenn der Brandschutz und die Hilfeleistung in der Kommune gewährleistet sind.
Die bisher erteilte Ausnahmegenehmigung endete am 31.12.2019.

Grundlage für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung stellt ein gültiger Brandschutzbedarfsplan dar. Für das Erstellen eines Brandschutzbedarfsplanes wurde eine neue „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger“ durch das Ministerium für Inneres und Kommunales und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet.

Die Stadt Rheinbach war eine der ersten Kommunen, die anhand dieses neuen Verfahrens einen Brandschutzbedarfsplan, einhergehend mit der Beantragung der Ausnahmegenehmigung, bei der Bezirksregierung erarbeiten musste.
Bei der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes wurde die Stadt Rheinbach von der Firma „antwortING Beratende Ingenieure PartGmbH“ unterstützt.

Ebenso erfolgten mehrere konstruktive Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung sowie dem Kreisbandmeister Dirk Engstenberg, um die einzelnen Verfahrensschritte nach dem neuen Verfahren klar zu definieren. Im Gegensatz zu dem vorherigen Brandschutzbedarfsplan waren viele neue Parameter zu beachten und einzupflegen. Hierzu gehört u.a. eine sogenannte Isochronenberechnung zur Darstellung der Erreichbarkeit der Hilfsfristen, aber auch das Erstellen eines detaillierten Maßnahmenplanes, dessen Umsetzung während der Gültigkeitsdauer des Brandschutzbedarfsplanes zu kontrollieren ist und hierüber dem Rat, dem Kreisbrandmeister sowie der Bezirksregierung künftig zu berichten ist.

Der neue Brandschutzbedarfsplan der Stadt Rheinbach wurde vom Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 02.12.2019 beschlossen.
Auf dieser Grundlage konnte die neue Ausnahmegenehmigung fristgerecht beantragt werden.

Der Kreisbrandmeister überreichte Fachbereichsleiterin Daniela Hoffmann im Rahmen des Kameradschaftsabends der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rheinbach am 18.01.2020 die Ausnahmegenehmigung für die Stadt Rheinbach. Diese ist nunmehr bis zum 31.12.2024 gültig.

„Ich bin stolz darauf, dass Rheinbach eine so leistungsfähige freiwillige Feuerwehr hat. Das zeigt sich angefangen von den kleinsten Einsätzen bis hin zu größeren Einsatzlagen - wie gerade beim Sturm „Sabine“. Die Bürgerinnen und Bürger in Rheinbach können sicher sein, dass die Feuerwehr für Sie jederzeit einsatz- und hilfsbereit ist“, so Bürgermeister Stefan Raetz.

Pressemitteilung der Stadt Rheinbach vom 11.02.2020.

Pressemeldungen zu dem Ereignis

Zurück