4. Dezember 2018 – Blaulicht

Adventskalender 2018 – Türchen 04

Hinter unserem vierten Türchen versteckt sich ein Blaulicht.

Wann nutzt die Feuerwehr Blaulicht und Einsatzhorn?

Grundsätzlich ist es abhängig von der Art des Einsatzes, ob eine Einsatzfahrt mit oder ohne Blaulicht und Einsatzhorn erfolgt. Wir unterscheiden hierbei zwischen sog. „Eileinsätzen“ und „Zeiteinsätzen“.

Um einen Eileinsatz handelt es sich, „wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“ – so steht es in der Straßenverkehrsordnung (vgl. § 38, 1 StVO).
Bei einem solchen Einsatz setzen wir Blaulicht und Einsatzhorn ein.

Sind die oben genannten Bedingungen nicht gegeben, handelt es sich um einen Zeiteinsatz - und wir fahren die Einsatzstelle ohne Blaulicht und Einsatzhorn an.

Warum wird das Einsatzhorn auch als Martin-Horn bezeichnet?

Das Einsatzhorn wird oft auch „Martinshorn“ genannt. Korrekt muss es eigentlich Martin-Horn heißen. Denn der Name leitet sich von dem 1880 gegründeten Unternehmen Deutsche Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin ab.

Das Unternehmen hatte 1932 gemeinsam mit Polizei und Feuerwehren ein Mehrtonhorn entwickelt. Dieses Martin-Horn wurde dann für Einsatzfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben und bis zum Zweiten Weltkrieg exklusiv durch das Unternehmen Martin gefertigt.
Die Bezeichnung „Martin-Horn“ ist eine geschützte Wortmarke, welche im Laufe der Zeit zu einem Synonym für Folgetonhörner wurde.

Was bedeuten Blaulicht und Einsatzhorn für die übrigen Verkehrsteilnehmer?

Der Einsatz von Blaulicht und Einsatzhorn ist für die übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer als Anweisung zu verstehen. „Es ordnet an: ,Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffenʻ.“ (§ 38, 1 StVO).

Übrigens: Da laut § 38, 2 StVO nur die gemeinsame Verwendung von „blauem Blinklicht und Einsatzhorn“ alle anderen Verkehrsteilnehmer auffordert, sofort freie Bahn zu schaffen, müssen wir bei einem Eileinsatz das Martinshorn jederzeit nutzen – unabhängig von der Tageszeit.

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Um den Einsatzfahrzeugen auf Autobahnen und anderen zweispurigen, außerörtlichen Straßen im Falle eines Staus ein schnelles Durchkommen zur Einsatzstelle zu ermöglichen, muss schon bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden.

In § 11 Abs. 2 StVO heißt es: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Konkret heißt dies: alle Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren nach links, alle anderen Fahrzeuge nach rechts.

Oft wird von Einsatzfahrten berichtet, wo keine korrekte Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge gebildet wurde. Leider kommt dies immer mal wieder vor, wir haben aber auch oft schon positive Beispiele erlebt, so auch im November 2016. Damals haben wir das unten stehende Video auf Facebook und Twitter geteilt, sogar der General-Anzeiger Bonn hat darüber berichtet.

Wenn ihr noch mehr zur Rettungsgasse wissen wollt: Weitere Informationen gibt es bei der Polizei Nordrhein-Westfalen.

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