10. Dezember 2018 – Atemschutz

Adventskalender 2018 – Türchen 10

Hinter unserem zehnten Türchen versteckt sich eine Vollmaske für den Atemschutz.

Wenn man sich einen klassischen Feuerwehr­angehörigen im Einsatz vorstellt, denkt man an schwarze Gesichter, schwere Ausrüstung und eine gelbe Flasche auf dem Rücken.

Dabei wissen die wenigsten, dass für die „gelbe Flasche“ eine gesonderte Aus­bildung zum Atemschutz­geräte­träger notwendig ist.

Nur wer das 17. Lebens­jahr vollendet hat, körperlich und geistig leistungs­fähig ist, die Feuerwehr-Grund­aus­bildung und den Sprechfunker­lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat, sowie die Tauglich­keits­unter­suchung „G26.3“ bei einem Arbeits­mediziner vorweisen kann und den Lehr­gang „Atem­schutz­geräte­träger“ (mindestens 25 Unterrichts­stunden) erfolgreich absolviert hat, darf ein Atem­schutz­gerät tragen.

Zudem muss jeder Atem­schutz­geräte­träger einmal jährlich die Atem­schutz­strecke absolvieren und Atem­schutz im Einsatz bzw. bei einer einsatz­ähnlichen Übung tragen.

Zwei Atemschutzgeräteträger rüsten sich für den Einsatz aus.
Zwei Atemschutzgeräteträger rüsten sich für den Einsatz aus.

Das Atemschutz­gerät schützt die Einsatz­kräfte gegen Atem­gifte, die bei einem Brand oder auch durch atomare, biologische oder chemische Gefahren vorliegen können.

Atemschutzüberwachungstafel
Die Atem­schutz­über­wachungs­tafel hängt immer einsatz­bereit im Fahr­zeug.

Bei jedem Atem­schutz­einsatz erfolgt eine Atem­schutz­über­wachung. Hierfür notiert eine Einsatz­kraft auf der Überwachungs­tafel die Namen der unter Atemschutz eingesetzten Kräfte, deren Funkrufname sowie die Einsatztätigkeit.
In regelmäßigen Abständen fragt die Atem­schutz­über­wachung über Funk den Flaschendruck ab, um zu kontrollieren, dass die Atem­schutz­geräte­träger noch genügend Atemluft für ihre Einsatz­tätigkeit und den Rück­weg haben.

Zudem wird auch immer der Weg, den die Feuer­wehr­leute nehmen, von der Atem­schutz­über­wachung notiert, um im Notfall zu wissen, in welchem Objekt­abschnitt sich die ver­unglückten Kräfte befinden.

Eine weitere Sicher­heit, die sich an unseren Atem­schutz­geräten befindet, ist der sogenannte Bewegungs­los­melder (auch Totmann­warner genannt). Er wird durch das Ziehen eines Schlüssel aktiviert und hat verschiedene Alarm­schwellen.

Bewegt sich ein Atem­schutz­geräte­träger nicht mehr, löst der Bewegungs­los­melder optischen und akustischen Alarm aus. Natürlich würde der Teampartner zeitgleich über Funk sofort eine Not­fall­meldung (eine sogenannte „Mayday“-Meldung) absetzen. Deshalb gehen wir im Einsatz auch immer trupp­weise, also in Zweierteams, vor.

Das Video zeigt, wie der Bewegungs­los­melder optisch und akustisch warnt.

Im Einsatz ziehen die Kameradinnen und Kameraden schon während der Anfahrt die Voll­maske auf, alle noch freien Haut­stellen werden danach durch eine sogenannte Flamm­schutz­haube bedeckt.

Die Jacke wird vollständig verschlossen, das Atem­schutz­gerät wird geschultert. Hierbei ist der gegenseitige Check durch den Trupp-Partner wichtig. Er oder sie kontrolliert, ob wirklich alle Körperstellen bedeckt sind und alles richtig sitzt.

Ausrüstungsgegenstände für den Brandeinsatz.
Zusätzliche Aus­rüstung im Brand­einsatz.

Insgesamt wiegt die Ausrüstung eines Atem­schutz­geräte­trägers ca. 16 Kilogramm. Hinzu kommen dann noch Aus­rüstungs­gegen­stände wie Schlauch­trage­körbe, Axt, Strah­lrohr oder auch Wärme­bild­kamera.

Ihr seht, man muss körperlich fit sein, um die „gelbe Flasche“ tragen zu können.

Übrigens: Im gesamten Rhein­bacher Stadt­gebiet gibt es derzeit ca. 130 Atem­schutz­geräte­träger (von 320 aktiven Einsatz­kräften).

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