10. Dezember 2018 – Atemschutz
Adventskalender 2018 – Türchen 10
Hinter unserem zehnten Türchen versteckt sich eine Vollmaske für den Atemschutz.
Wenn man sich einen klassischen Feuerwehrangehörigen im Einsatz vorstellt, denkt man an schwarze Gesichter, schwere Ausrüstung und eine gelbe Flasche auf dem Rücken.
Dabei wissen die wenigsten, dass für die „gelbe Flasche“ eine gesonderte Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger notwendig ist.
Nur wer das 17. Lebensjahr vollendet hat, körperlich und geistig leistungsfähig ist, die Feuerwehr-Grundausbildung und den Sprechfunkerlehrgang erfolgreich abgeschlossen hat, sowie die Tauglichkeitsuntersuchung „G26.3“ bei einem Arbeitsmediziner vorweisen kann und den Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ (mindestens 25 Unterrichtsstunden) erfolgreich absolviert hat, darf ein Atemschutzgerät tragen.
Zudem muss jeder Atemschutzgeräteträger einmal jährlich die Atemschutzstrecke absolvieren und Atemschutz im Einsatz bzw. bei einer einsatzähnlichen Übung tragen.
Das Atemschutzgerät schützt die Einsatzkräfte gegen Atemgifte, die bei einem Brand oder auch durch atomare, biologische oder chemische Gefahren vorliegen können.
Bei jedem Atemschutzeinsatz erfolgt eine Atemschutzüberwachung. Hierfür notiert eine Einsatzkraft auf der Überwachungstafel die Namen der unter Atemschutz eingesetzten Kräfte, deren Funkrufname sowie die Einsatztätigkeit.
In regelmäßigen Abständen fragt die Atemschutzüberwachung über Funk den Flaschendruck ab, um zu kontrollieren, dass die Atemschutzgeräteträger noch genügend Atemluft für ihre Einsatztätigkeit und den Rückweg haben.
Zudem wird auch immer der Weg, den die Feuerwehrleute nehmen, von der Atemschutzüberwachung notiert, um im Notfall zu wissen, in welchem Objektabschnitt sich die verunglückten Kräfte befinden.
Eine weitere Sicherheit, die sich an unseren Atemschutzgeräten befindet, ist der sogenannte Bewegungslosmelder (auch Totmannwarner genannt). Er wird durch das Ziehen eines Schlüssel aktiviert und hat verschiedene Alarmschwellen.
Bewegt sich ein Atemschutzgeräteträger nicht mehr, löst der Bewegungslosmelder optischen und akustischen Alarm aus. Natürlich würde der Teampartner zeitgleich über Funk sofort eine Notfallmeldung (eine sogenannte „Mayday“-Meldung) absetzen. Deshalb gehen wir im Einsatz auch immer truppweise, also in Zweierteams, vor.
Das Video zeigt, wie der Bewegungslosmelder optisch und akustisch warnt.
Im Einsatz ziehen die Kameradinnen und Kameraden schon während der Anfahrt die Vollmaske auf, alle noch freien Hautstellen werden danach durch eine sogenannte Flammschutzhaube bedeckt.
Die Jacke wird vollständig verschlossen, das Atemschutzgerät wird geschultert. Hierbei ist der gegenseitige Check durch den Trupp-Partner wichtig. Er oder sie kontrolliert, ob wirklich alle Körperstellen bedeckt sind und alles richtig sitzt.
Insgesamt wiegt die Ausrüstung eines Atemschutzgeräteträgers ca. 16 Kilogramm. Hinzu kommen dann noch Ausrüstungsgegenstände wie Schlauchtragekörbe, Axt, Strahlrohr oder auch Wärmebildkamera.
Ihr seht, man muss körperlich fit sein, um die „gelbe Flasche“ tragen zu können.
Übrigens: Im gesamten Rheinbacher Stadtgebiet gibt es derzeit ca. 130 Atemschutzgeräteträger (von 320 aktiven Einsatzkräften).
Jeden Tag ein neues Türchen:
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