Notruf

Verkehrsschild "Notruf" mit Telefonhörer.

Wenn Menschen verletzt worden sind, muss schnell gehandelt werden. In den seltensten Fällen sind Rettungsdienst oder Feuerwehr sofort zur Stelle. Sie müssen erst über den Notruf alarmiert werden.

In Deutschland und in ganz Europa erreichen Sie die Feuerwehr und den Rettungsdienst kostenfrei über die Rufnummer:

112

Über die Notrufnummer erreicht man eine sogenannte Notrufzentrale bzw. Rettungsleitstelle. Dort werden durch geschultes, oft mehrsprachiges Personal alle wichtigen Informationen abgefragt.

So verhalten Sie sich richtig

1. Sichern Sie, falls nötig, die Schadensstelle ab.

2. Leisten Sie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

3. Rufen Sie über 112 Hilfe herbei.

Das Personal der Leitstelle beginnt den Notruf mit den Worten:
"Notruf. Feuerwehr und Rettungsdienst. Wo genau ist der Notfallort?"
Die Gesprächsführung übernimmt immer das Leitstellenpersonal und navigiert mit einem Fragenkatalog durch den Notruf.

4. Leisten Sie Erste Hilfe bis der Rettungsdienst eintrifft. Achten Sie gegebenenfalls darauf, dass Rettungskräfte eingewiesen werden, zum Beispiel wenn die Hausnummer schwer erkennbar ist.


So läuft ein Notruf ab

Häufige Fragen zum Notruf

Ist der Notruf kostenfrei?

Ja, die Notrufnummern 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst) und 110 (Polizei) sind kostenfrei.

Sie können diese Nummern auch mit einem Mobiltelefon (mit eingelegter SIM-Karte) kostenfrei erreichen.

Gilt der Notruf 112 europaweit?

Ja, die Notrufnummer 112 ist der europaweit verfügbare Notruf.
Unter dieser Rufnummer ist eine Leitstelle zu erreichen, die je nach Notfall die zuständigen Organisationen wie Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr alarmiert. Die Leitstellen sollen in der Lage sein, Notrufe in verschiedenen Sprachen bearbeiten zu können.

In Europa gilt der Euronotruf in allen Mitgliedsstaaten der EU sowie in Andorra, Bosnien und Herzegowina, Island, Kasachstan, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Russland, San Marino, der Schweiz, Serbien, der Türkei, der Ukraine und in der Vatikanstadt.

Außerdem wird die 112 auch in einigen asiatischen Ländern (z.B. Israel), in einigen afrikanischen Ländern (z.B. Simbabwe), in einigen lateinamerikanischen Länder (z.B. Costa Rica) und teilweise in Südafrika und in Ländern des pazifischen Raumes (z.B. Vanuatu und Neuseeland) als Notruf genutzt.
In Kanada und den Vereinigten Staaten wird beim Wählen der 112 der Anruf auf 911 weitergeleitet.

Neben dem Euronotruf können nationale Notrufnummern weiterhin gültig sein.

Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?

Nein. Nur bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung werden die Kosten des Einsatzes gegenüber dem Alarmierdenden geltend gemacht sowie eine Strafanzeige gestellt.

Kann ich bestraft werden, wenn ich die Lage falsch eingeschätzt habe?

Nein, niemand wird für eine Fehleinschätzung, die ihm bei seiner Hilfeleistung unterläuft, bestraft!
Wer jedoch seine Hilfe verweigert, kann wegen unterlassener Hilfeleistung strafrechtlich belangt werden.

Auch bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung wird eine Strafanzeige gestellt, und es werden die Kosten des Einsatzes gegenüber dem Alarmierdenden geltend gemacht.

Was geschieht beim Missbrauch des Notrufs?

Bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung, also dem Missbrauch des Notrufs, werden die Kosten des Einsatzes gegenüber dem Alarmierdenden geltend gemacht sowie eine Strafanzeige gestellt.

Im deutschen StGB (§ 145 [1]) heißt es hierzu:

Wer absichtlich oder wissentlich

  1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
  2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Was sind lebensrettende Sofortmaßnahmen?

Die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die ein Ersthelfer in einer Notfallsituation mit verletzten, erkrankten oder vergifteten Personen zu ergreifen hat, sind:

  • Retten von Verletzten
  • Absetzen eines Notrufs
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Blutstillung
  • Schockbekämpfung
  • Notfallpatienten in die stabile Seitenlage bringen

Ziel ist der Erhalt bzw. die Wiedererlangung der lebenswichtigen Körperfunktionen des Patienten, der so genannten Vitalfunktionen.

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Nachweis der Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen Voraussetzung für den Erwerb der meisten Fahrerlaubnisklassen.
Bei den Fahrerlaubnisklassen C und D ist die höherwertige Ausbildung in erster Hilfe nötig.